top of page

Organisation

Verordnung zur Therapie

Sie benötigen vom Facharzt (HNO- Ärztin/Arzt, Phoniaterin/Phoniater, Kinderärztin/-arzt, Neurologin/Neurologen oder Zahnärztin/-arzt) eine Verordnung zur logopädischen Therapie

 

Diese muss aktuell von Ihrer Krankenkasse (SVS und KFA Wien) bewilligt werden und ist in jedem Fall zur ersten bzw. spätestens zur zweiten Therapieeinheit mitzubringen.

 

Kassenverträge

Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, das bedeutet, dass für Sie keine Kosten entstehen (ausser der von Ihrer Krankenkasse vorgeschriebene Selbstbehalt. Kinder sind vom Selbstbehalt befreit.)

Ich habe Veträge mit der...

  • BVAEB

  • SVS

  • KFA Wien (Krankenfürsorgeanstalt)

  • ÖGK (österreichische Gesundheitkasse)

 

Terminvereinbarung und Absagen

Terminvereinbarungen erfolgen VOR der Therapie telefonisch und während der Therapie persönlich.
 

Bei Absagen gilt die 24h-Regel.

Vereinbarte Therapieeinheiten müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per SMS oder telefonisch (auch Mailbox) abgesagt werden. Ansonsten wird die Therapie in Rechnung gestellt.

10 x 60 min & die Diagnose müssen vermerkt sein!

Herzgasse 2a, 1100 Wien

Tel: +43670 / 4020287

bianca.happenhofer@gmail.com

 

Termine nach Vereinbarung

Mo:  8:00 - 16:00 Uhr

Di:    8:00 - 14:00 Uhr

Mi:   8:00 - 16:30 Uhr

Do:  8:00 - 14:00 Uhr

Fr:    8:00 - 12:00 Uhr​

Danke für ihre Nachricht

LOGO_NEU_Okt_2014_RGB_Internet (1).jpg
öglpp.jpg

© 2024 by BHB              Impressum

index.jpg
mtd.png
bottom of page