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Organisation

Verordnung zur Therapie

Sie benötigen vom Facharzt (HNO- Ärztin/Arzt, Phoniaterin/Phoniater, Kinderärztin/-arzt, Neurologin/Neurologen oder Zahnärztin/-arzt) eine Verordnung zur logopädischen Therapie

 

Diese muss aktuell von Ihrer Krankenkasse (SVS und KFA Wien) bewilligt werden und ist in jedem Fall zur ersten bzw. spätestens zur zweiten Therapieeinheit mitzubringen.

 

Kassenverträge

Als Vertragslogopädin rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, das bedeutet, dass für Sie keine Kosten entstehen (ausser der von Ihrer Krankenkasse vorgeschriebene Selbstbehalt. Kinder sind vom Selbstbehalt befreit.)

Ich habe Veträge mit der...

  • BVAEB

  • SVS

  • KFA Wien (Krankenfürsorgeanstalt)

  • ÖGK (österreichische Gesundheitkasse)

 

Terminvereinbarung und Absagen

Terminvereinbarungen erfolgen VOR der Therapie telefonisch und während der Therapie persönlich.
 

Bei Absagen gilt die 24h-Regel.

Vereinbarte Therapieeinheiten müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per SMS oder telefonisch (auch Mailbox) abgesagt werden. Ansonsten wird die Therapie in Rechnung gestellt.

10 x 60 min & die Diagnose müssen vermerkt sein!
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